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AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen Gastaufnahmebedingungen die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen dem Gast und dem Beherbergungsbetrieb – nachstehend „BHB“ abgekürzt - zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrags Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch. 1. Stellung der TourOnline AG Die TourOnline AG ist lediglich für den technischen Betrieb des Buchungssystems "DIRS21" zuständig. Sie ist weder Vertragspartner des Gastes im Buchungsfall, noch Reisevermittler. Sie haften daher nicht für die Angaben des BHB, Leistungen und Leistungsstörungen hinsichtlich der vom BHB zu erbringenden Leistungen. 2. Vertragsschluss 2.1. Mit der Buchung (entsprechend Ziff. 2.2) bietet der Gast dem BHB den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Informatio-nen in der Buchungsgrundlage (z.B. Ortbeschreibung, Klassifizierungserläuterung) soweit diese dem Kunden vorliegen. 2.2. Die Buchung der Unterkunftsangebote des Buchungssystems DIRS21 kann ausschließlich auf elektronischem Weg durch Ausfüllen und Absenden des Buchungsformulars erfolgen. 2.3. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der elektronischen Buchungsbestätigung bei der die Buchung vornehmenden Person zustande. Ein weitere, insbesondere schriftliche Buchungsbestätigung erfolgt nicht. 2.4. Das Hotel und Restaurant wird im Innen- und Außenbereich Videoüberwacht. Die Aufzeichnungen werden automatisch nach 30 Tagen gelöscht. 3. Preise und Leistungen, Preiserhöhungen 3.1. Die angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nicht anders angegeben. Sie gelten pro Zimmer, bei Pauschalangeboten pro Person. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein können Kurtaxe oder Fremdenverkehrsangaben sowie Entgelte für verbrauchsabhängig abgerechnete Leistungen (z.B. Strom, Gas, Wasser, Kaminholz) und für Wahl- und Zusatzleistungen. 3.2. Die vom BHB geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der jeweils im Buchungsportal dargestellten gültigen Objektbeschreibung und den dortigen Angaben zu Leistungen. Komfort und Ausstattung des BHB und der gebuchten Unterkunft. Abweichende Beschreibungen des BHB, seiner Ausstattung und Leistungen sowie der gebuch-ten Unterkunft in Hausprospekten des BHB, Gastgeberverzeichnissen oder sonstigen Unterlagen sind für die Leistungspflicht des BHB nicht maßgeblich, falls hierauf auf der Angebotsseite nicht ausdrücklich als Leistungsinhalt Bezug genommen wurde. 3.3. Für Umbuchungen (Änderungen bezüglich An- und Abreisetermin, Aufenthaltsdauer, Verpflegungsart, bei gebuchten Zusatzleistungen und sonstigen ergänzenden Leistungen), auf deren Durchführung kein Rechtsanspruch besteht, kann der BHB ein Umbuchungsentgelt von € 15,- pro Änderungsvorgang verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Änderung nur geringfügig ist.4. Zahlung 4.1. Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach den Angaben im Angebot und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung. Ist dort nichts besonderes vermerkt, so ist der gesamte Unterkunftspreis einschließlich der Entgelte für Nebenkosten und Zusatzleistungen zum Aufenthaltsende zahlungsfällig und an den BHB zu bezahlen. 4.2. Zahlungen in Fremdwährungen und mit Verrechnungs-scheck sind nicht möglich. Kreditkartenzahlungen sind nur möglich, wenn dies angegeben ist oder vom BHB allgemein durch Aushang angeboten wird. Zahlungen am Aufenthaltsende durch Überweisung sind nicht möglich.5. Rücktritt und Nichtanreise 5.1. Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch des BHB auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen. 5.2. Der BHB hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs, ohne Verpflichtung zu besonderen An-strengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters einer Unterkunft (z. B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer) um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen. 5.3. Der BHB hat sich eine anderweitige Belegung und, soweit diese nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen. 5.4. Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen, hat der Gast, bzw. der Auftraggeber an den Beherbergungsbetrieb die folgende Beträgen zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung etwaiger öffentlicher Abgaben wie Fremdenverkehrsabgabe oder Kurtaxe: - Bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne Verpflegung 95% - Bei Übernachtung/Frühstück 90% - Bei Halbpension 85% - Bei Vollpension 80% 5.5. Dem Gast/dem Auftraggeber bleibt es ausdrücklich vorbehalten, dem BHB nachzuweisen, dass seine ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises sind der Gast, bzw. der Auftraggeber nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen. 5.6. Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung wird dringend empfohlen. 5.7. Die Rücktrittserklärung ist ausschließlich an den BHB direkt zu richten. Stornierungen über das Buchungsportal oder eine örtliche Tourist-Information sind nicht möglich. 6. Pflichten des Kunden, Kündigung durch den BHB 6.1. Soweit eine anderweitige Vereinbarung nicht getroffen wurde, kann die Unterkunft nur von dem Gast in Anspruch genommen werden, für den sie gebucht wurde. 6.2. Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft und ihre Einrichtungen sowie alle Einrichtungen des Beherbergungsbetriebs selbst, nur bestimmungsgemäß, soweit (wie z.B. bei Schwimmbad und Sauna) vorhanden nach den Benut-zungsordnungen und insgesamt pfleglich zu behandeln. 6.3. Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen unverzüglich dem BHB anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche des Gastes ganz oder teilweise entfallen. 6.4. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Er hatte zuvor dem BHB im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zu Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom BHB verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem BHB erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt oder aus solchen Gründen die Fortsetzung des Aufenthalts unzumutbar ist. 6.5. Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft ist nur im Falle einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung zulässig, wenn der BHB in der Ausschreibung diese Möglichkeit vorsieht. Der Gast ist im Rahmen solcher Vereinbarungen zu wahrheitsgemäßen Angaben über Art und Größe verpflichtet. Verstöße hiergegen können den BHB zu außerordentlichen Kündigung des Gastaufnahmevertrag berechtigen. 6.6. Der BHB kann den Gastaufnahmevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Gast ungeachtet einer Abmahnung des BHB den Betrieb des BHB, bzw. die Durchführung des Aufenthalts nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der BHB Reiseveranstalter, so gelten für den Zahlungsanspruch des BHB die Bestimmungen in Ziffer 6 entsprechend.. 7. Haftung 7.1. Die vertragliche Haftung des BHB für Schäden, die nicht Körperschäden sind ist auf den dreifachen Aufent-haltspreis beschränkt, soweit ein Schaden des Gastes vom BHB weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der BHB für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist. 7.2. Die Gastwirtshaftung des BHB für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt. 7.3. Der BHB haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast/Auftraggeber erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden, soweit diese in der Ausschreibung, bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. 8. Verjährung 8.1. Ansprüche des Gastes aus dem Beherbergungsvertrag gegenüber dem BHB, gleich aus welchem Rechtsgrund - jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Gastes aus unerlaubter Handlung - verjähren nach einem Jahr. 8.2. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gast von Um-ständen, die den Anspruch begründen und dem BHB als Schuldner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. 8.3. Schweben zwischen dem Gast und dem BHB Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Gast oder der BHB die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. 9. Rechtswahl und Gerichtsstand 9.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast, bzw. dem Auftraggeber und dem BHB findet ausschließlich deut-sches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis. 9.2. Der Gast kann den BHB nur an dessen Sitz verklagen. 9.3. Für Klagen des BHB gegen den Gast, bzw. den Auftraggeber ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, bzw. Auftraggeber, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des BHB vereinbart. 9.4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind. Erklärung zur Barrierefreiheit Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.parkhotel-putbus.de Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 ist der Zweckverband elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern (eGo-MV) bemüht, seine Webseite im Einklang mit § 14 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LBGG M-V) und der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern (BITVO M-V) in ihrer jeweils gültigen Fassung barrierefrei zugänglich zu machen. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wurde zuletzt am 12.03.2025 aktualisiert. Die technische Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit wurde vom DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH mithilfe der Fachsoftware "Siteimprove" durchgeführt. Diese Webseite ist zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Erklärung nicht komplett barrierefrei und somit unvereinbar mit den geltenden Bestimmungen. Nicht barrierefreie Inhalte Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei: Unvereinbarkeit mit dem LBGG M-V und der BITVO M-V einige Nicht-Text-Inhalte (z. B. Bilder und Icons) besitzen keine Alternativtexte einigen Links fehlt ein Alternativtext Element-IDs sind nicht eindeutig einige Überschriften sind nicht als solche erkennbar, besitzen also keinen Text für einen Screenreader Tabellen-Headern (Kopfzeilen) sind keine Datenzellen zugewiesen Formularfeldern fehlt die Bezeichnung, d.h. sie haben kein beschreibendes Text-Label Feldeingabefehler werden nicht vollständig vorgelesen Tastaturbedienbarkeit ist nicht vollständig gegeben, insbesondere das Hauptmenü kann nicht über die Tastatur angesteuert werden wiederkehrende Bereiche können nicht übersprungen werden der Tastaturfokus ist an einigen Stellen nicht gut erkennbar an einigen Stellen ist der Kontrast von Text und Hintergrund nicht ausreichend (z.B. Hauptmenü und Verlinkungen) Unverhältnismäßige Belastung es gibt keine Übersetzung in Leichte Sprache Videos zur Übersetzung der Inhalte in Gebärdensprache sind nicht vorhanden zum Download bereitgestellten PDF-Dokumente sind nur teilweise barrierefrei Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der Rechtsvorschriften Dokumente, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden, sind nicht barrierefrei Digitale Barrierefreiheit wird auch zunehmend in der redaktionellen Bearbeitung der Website umgesetzt. Schrittweise verbessert sich somit auch auf diesem Weg die Zugänglichkeit des Online-Angebots. Hinweise/Kontaktaufnahme Sie möchten dem Zweckverband eGo-MV bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Nutzen Sie hierfür gern unser Kontaktformular. Durchsetzungsverfahren Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie bei der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V einen Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Überwachungsstelle ist zuständig für das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren nach § 2 Abs. 1 BITVO M-V. Sie prüft auf Ihren Antrag hin, ob gegenüber der öffentlichen Stelle weitere Maßnahmen erforderlich sind. Das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren ist für Sie als Beschwerdeführer kostenlos. Ihre Beschwerde können Sie wie folgt melden. Bitte teilen Sie dafür Ihren Namen, Ihre Anschrift, Webseite sowie den Beschwerdegrund mit. Per digitalem Formular unter: Beschwerdeformular nach § 14 LBGG M-V. Per E-Mail an: ueberwachungsstelle@sm.mv-regierung.de Per Brief an: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V Werderstr. 124, 19055 Schwerin Die Webseite der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V finden Sie unter: www.barrierefreies-web-mv.de

Restaurant am Schlosspark

Alleestraße 1-218581 Putbus Tel. +49 38301 883838E-Mail info@restaurant-Schlosspark.de

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